Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden Vereinfachungen des Vergaberechts vorgeschlagen. Bei der Vergabe von Bauleistungen soll der öffentliche Auftraggeber für eine Zeitraum von 2 Jahren die Möglichkeit haben, Leistungen bis 100.000.- Euro Auftragsvolumen freihändig und Leistungen bis 1 Mio. beschränkt zu vergeben.
Bei Vergaben nach der VOL/A sollen freihändige und beschränkte Vergabe bis zu einem Schwellenwert von 100.000.- Euro möglich sein. Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat das BMVBS den Obersten Straßenbaubehörden der Länder das anliegende Rundschreiben zukommen lassen.
Hierdurch werden die Vergaberegelungen der VOB/A und VOL/A erheblich modifiziert.