Zum Beginn des Jahres wurde der erste Schritt der Reform Verwaltung 21 im Bereich der Staatsbauverwaltung umgesetzt. Statt bisher 51 Hochbau, Hochschulbau- und Straßenbauämtern werden künftig nur mehr 22 Staatliche Bauämter vor Ort die Bauaufgaben des Freistaates im Hochbau und im Straßenbau abwickeln. Zum 01. Januar werden auf der Unterstufe die ersten 16 neuen Staatlichen Bauämter an den Standorten Ingolstadt, München (2), Traunstein, Landshut, Passau, Regensburg, Amberg-Sulzbach, Bamberg, Bayreuth, Nürnberg, Erlangen-Nürnberg, Schweinfurt, Aschaffenburg, Augsburg und Kempten organisatorisch eingerichtet. Bis Mitte 2007 wird die organisatorische Umsetzung der Reform abgeschlossen sein.
Auch die bisherigen Landesbauabteilungen der Oberfinanzdirektionen (seit 01.08.05: Landesamt für Steuern), die in der Mittelstufe für die Hochbauaufgaben des Bundes in Bayern zuständig sind, werden zum 1. Januar neu organisiert; sie werden als Landesbaudirektion zusammengefasst und an die Autobahndirektion Nordbayern angegliedert.
Voraussetzung für diese Neuordnung war zunächst das 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz, das der Bayerische Landtag im Juli 2005 verabschiedet hat. Das Gesetz ermächtigt das Bayerische Staatsministerium des Innern die Organisation der Staatsbauverwaltung im nachgeordneten Bereich mit einer Organisationsverordnung zu regeln. Die neue Verordnung über die Einrichtung und Organisation der Staatlichen Behörden für das Bauwesen