Home > Aktuelles > News > 18.05.2005 - Westumgehung: Planung perfekt


Westumgehung: Planung perfekt

 

Biebelried. Einer Verlegung der Kreisstraßen 54 und 22 im Bereich von Biebelried steht aus Sicht der Gemeinde nichts mehr entgegen. In seiner Sitzung am Dienstag stimmte der Gemeinderat dem Planungsentwurf des Würzburger Ingenieur-Büros Balling zu.

 

Zuvor hatten die Balling-Mitarbeiter Thomas Klaus und Ulrich Koutny noch einmal die im Vergleich zu früheren Überlegungen leicht geänderte Planung erläutert. Kernstück des Konzepts bleibt, im Zusammenhang mit der B-8-Verlegung auch den Fernverkehr in Richtung Theilheim bzw. Westheim aus dem Ort herauszuhalten. Dazu soll westlich von Biebelried eine Umgehung gebaut werden, die dann die Kreisstraße 54 (nach Theilheim) mit einem Kreisverkehr anschließt und hinter dem südlichen Ortsrand von Biebelried wieder auf die bestehende Kreisstraße 22 nach Westheim führt.

Neu in der am Dienstag vorgestellten Planung ist ein Konzept für das Reststück der KT 22 zwischen Ortsausgang und dem Anschluss an die neue Umgehung. Der Bereich soll nun zu einem 3,50 Meter breiten Wirtschaftsweg zurück gebaut werden. Die Planer schlagen mit diesem Vorgehen zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen bleiben der Gemeinde die Unterhaltskosten für eine voll ausgebaute Straße erspart, zum anderen kann das Dreieck zwischen dem Reststück und der neuen Umgehung als Ausgleichsfläche für den Schutz des Feldhamsters genutzt werden. Der Gemeinde bleibt damit der Kauf weiterer Ausgleichsflächen erspart.

Der Grünplan sieht ferner entlang von Teilbereichen der Umgehung und des zurück gebauten Teilstücks der alten KT 22 die Anpflanzung von Obstbäumen vor. Weitere Ausgleichsflächen sollen am Regenrückhaltebecken sowie an einem nicht mehr benötigten Teilstück der alten Bundesstraße 8 entstehen.

In weiteren Details sieht die Planung in einer Eckfläche am neuen Kreisel den Bau eines Schlepper-Waschplatzes vor. Der Wanderweg entlang des Jakobsbaches soll für Fußgänger erhalten bleiben. Wie Planer Thomas Klaus erläuterte, seien für die Umgehung keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die zu erwartende Lärmbelastung liege deutlich unter den Grenzwerten.

 

Quelle: MainPost, Ausgabe vom 19.05.2005


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